Jugendjobbörse

Was wir anbieten

Die Jugendjobbörse Mittelrheintal vermittelt leichte Arbeiten (Taschengeldjobs) an Jugendliche im Alter von 13 bis 20 Jahren aus dem Mittelrheintal während der Freizeit und Ferien. Nebst einer Entlöhnung profitieren Jugendliche von sinnvollen Arbeitseinsätzen und gezielter Begleitung auf ihrem Weg in die Berufswelt. Die Zertifizierung ihres Engagement ergänzt den Lebenslauf und kann eine Stellenbewerbung begünstigen. Gleichzeitig ermöglicht die Jugendjobbörse Mittelrheintal Privaten und Firmen unerledigte leichte Tätigkeiten zu erledigen.


Kontakt

für Auftraggeber*innen

Roman Rüssmann
+41 79 810 44 02
Mail

für Jugendliche

Balgach, Berneck, Au/Heerbrugg
Roman Rüssmann
+41 79 810 44 02
Mail

Diepoldsau
Melanie Kindlhofer
+41 79 349 10 66
Mail

Widnau
Steven Marx
+41 79 810 44 03
Mail


Ablauf

Du suchst einen Job?

Gerne unterstützen wir dich dabei! Wenn du zwischen 13 bis 20 Jahre alt bist und in der Gemeinde Widnau, Diepoldsau, Balgach, Berneck oder Au/Heerbrugg wohnst, vermitteln wir dir gerne Sackgeldjobs in deiner Freizeit. Bevor wir dich vermitteln können, sind folgende Schritte notwendig:

  1. Besprich mit deinen Eltern, dass du Sackgeldjobs/Ferienjobs machen möchtest. Lade dir hier die Einverständniserklärung herunter und lass diese von einem Elternteil unterschreiben.
  2. Vereinbare mit uns einen Termin. Bei diesem Gespräch erfährst du, wie das ganze funktioniert. Bring bitte die unterschriebene Einverständniserklärung zum Termin mit.
  3. Ab jetzt bist du bei der Jugendjobbörse registriert und wir geben dir Bescheid, sobald etwas Passendes für dich dabei ist.

Sie haben unerledigte Arbeiten?

Gerne vermitteln wir Ihnen motivierte Jugendliche aus dem Mittelrheintal für deren Erledigung. Folgende Schritte sind notwendig:

  1. Melden Sie sich direkt bei uns. Wir besprechen alle notwendigen Details.
  2. Wir wählen für Sie geeignete Jugendliche aus.
  3. Der/Die Jugendliche meldet sich telefonisch bei Ihnen.
  4. Der Auftrag wird zu dem festgelegten Zeitpunkt durchgeführt.
  5. Nach dem Auftrag erlauben wir uns bei Ihnen nachzufragen, wie zufrieden Sie mit der Auftragserledigung sind.


Häufig gestellte Fragen

Welche Jugendlichen dürfen mitmachen?

Jugendliche zwischen 13 bis 20 Jahren aus den Gemeinden, Balgach, Berneck, Diepoldsau, Widnau und Au/Heerbrugg dürfen bei der Jugendjobbörse mitmachen.

Was sind leichte Arbeiten?

Leichte Arbeiten haben keinen negativen Einfluss auf die Gesundheit, die Sicherheit und die Entwicklung von Jugendlichen. Der Schulbesuch und die Schulleistung werden dadurch nicht beeinträchtigt.

Wie lange dürfen Jugendliche in der Woche arbeiten?

Die erlaubten Arbeitszeiten für schulpflichtige Jugendliche ab 13 Jahren sind zwischen 6 und 18 Uhr. Während der Schulzeit sind höchstens 3 Stunden pro Tag und maximal 9 Stunden pro Woche zulässig. Während der Ferienzeit sind 8 Stunden pro Tag und maximal 40 Stunden pro Woche während höchstens der Hälfte der Schulferien zulässig.

Die erlaubten Arbeitszeiten für schulentlassene Jugendliche ab 15 Jahren sind zwischen 6 und 20 Uhr, ab 16 Jahren bis maximal 22 Uhr. Maximal 9 Stunden pro Tag und 45 Stunden pro Woche sind zulässig. Eine Ruhezeit zwischen zwei Einsätzen von mindestens 12 Stunden ist notwendig.

Wie viel verdienen Jugendliche mit einem Sackgeldjob?

Von Privatpersonen erhalten Jugendliche in der Regel ihrem Alter entsprechend Franken pro Stunde (13 Jahre alt = 13 Franken pro Stunde etc).
Von Firmen erhalten Jugendliche in der Regel zwischen 15 bis 20 Franken pro Stunde.

Wie lange dauert es, bis ein Job vermittelt werden kann?

Die Vermittlungsdauer beträgt in der Regel eine Woche.

Kostet die Vermittlung etwas?

Die Vermittlung ist kostenlos.

Wie ist die Unfallversicherung bei Einsätzen von Jugendlichen bei Privatpersonen geregelt?

In Privathaushalten tätige Jugendliche sind obligatorisch gegen Unfälle versichert. Sie sind aber von der Prämienpflicht befreit, wenn sie pro Arbeitgeber nicht mehr als 750 Franken pro Jahr verdienen (bis zur Vollendung des 25. Altersjahres). Falls sich während eines Sackgeldjobs ein Unfall ereignet, erbringt die Ersatzkasse UVG die Leistungen und die Arbeitgebenden schulden nachträglich Ersatzprämien gemäss Artikel 95 UVG höchstens für fünf Jahre. Ist der Verdienst höher als 750 Franken pro Jahr, schliesst der Arbeitgebende eine Versicherung für Hausangestellte ab: AHV Merkblatt Hausdienstarbeit – Seite 6 – 7. Arbeitgebende haben während der ganzen Arbeitszeit eine Ausbildungs-, Anleitungs- und Überwachungspflicht.

Wie ist die Haftpflichtversicherung bei Einsätzen von Jugendlichen bei Privatpersonen geregelt?

In Privathaushalten tätige Jugendliche der Jugendjobbörse sind über ihre Familienhaftpflicht versichert.

Wie ist die Unfallversicherung bei Einsätzen von Jugendlichen in Unternehmen geregelt?

Gemäss Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) sind alle in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmer obligatorisch berufsunfallversichert. Der Arbeitgebende muss für seine Arbeitnehmenden eine entsprechende Unfallversicherung abschliessen. Bei Einsätzen in Firmen gilt die Betriebsunfall Versicherung. Der Arbeitgebende hat eine Meldepflicht.

Wie ist die Haftpflichtversicherung bei Einsätzen von Jugendlichen in Unternehmen geregelt?

Bei Einsätzen in Firmen gelten die Bestimmungen der Betriebshaftpflichtversicherung der Firma. Arbeitgebende haben während der ganzen Arbeitszeit eine Ausbildungs-, Anleitungs- und Überwachungspflicht.


Haftungsausschluss

Die Jugendjobbörse des Jugendnetzwerk SDM lehnt jegliche Verantwortung bei Haftungsfragen ab. Die Versicherung ist Sache der Firmen, Privathaushalte und der Jugendlichen und ihrer Eltern.